Positionspapier der Bundesfachkonferenz Zwangsverheiratung

Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden, heißt es im Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, die für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gilt. D.h. Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung! Die Erfahrungen der Expertinnen zeigen, dass von Zwangsverheiratung betroffene Mädchen und junge Frauen immer auch von anderen Formen von Gewalt, d.h. psychische, physische
und / oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zwangsverheiratung ist damit ein Bestandteil häuslicher Gewalt.

Das Positionspapier der Bundesfachkonferenz 2016 ist hier abrufbar.