BJR (2022), Schutzkonzepte in der Jugendarbeit

Empfehlungen zur Beratung und Bewertung von Konzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt (Schutzkonzepte) bei Trägern der Jugendarbeit.

Handlungsempfehlungen und Konzeptentwicklung können unter diesem Link aufgerufen werden.

Ein wichtiger Baustein für den Schutz ist die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung von institutionellen Schutzkonzepten für die unterschiedlichen Angebotsformen der Jugendarbeit.

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). Bei der Umsetzung dieses Schutzauftrages wirken öffentliche und freie Träger zusammen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen der Gewalt durch Erwachsene und Peers ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss überall umgesetzt werden, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten.