MBJS (2015): Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Die 2015 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) herausgegebenen Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 SGB VIII) im Land Brandenburg (2015), bieten einen einführenden Überblick für Fachkräfte aus Brandenburg, die geschlechtergerechte Arbeit etablieren wollen.

Die Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§§11-14 SGB VIII) für das Land Brandenburg verstehen sich als Auftrag, die pädagogische Praxis weiterzuentwickeln, um damit dem gesetzlich festgeschriebenen Mandat einer Geschlechtergerechtigkeit den entsprechenden Stellenwert zu geben. Geschlechtergerechtigkeit wird dabei als ein wichtiges Menschenrechtsanliegen verstanden mit dem Ziel, zu besseren Lebensperspektiven, einem gerechteren Miteinander und zu neuen Arbeitsansätzen für junge Menschen im Land Brandenburg zu führen.
Zugleich sollen sie den Fachkräften Orientierung bei der Umsetzung des in §9 (3) SGB VIII rechtlich verankerten Auftrages zur geschlechtergerechten Ausgestaltung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geben.
Die Leitlinien und die Empfehlungen zur Umsetzung dieser wurden auf Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) Brandenburg in einem umfangreichen Dialogprozess unter Mitwirkung von Fachkräften der Jugend(sozial)arbeit erarbeitet. Sie wurden am 02.09.2013 einstimmig vom Landesjugendhilfeausschuss Brandenburg verabschiedet und 2015 vom MBJS landesweit veröffentlicht.